Lernfoerderung

Antrag auf Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe gemäß Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die zusätzlichen Eingaben sind optional. Die Kreuze für Arbeitslosengeld II (SGB II) bis § 6 BKGG werden automatisch gemäß dem Eintrag unter Lernmittelausleihe -> Art vorgenommen.