Antrag auf Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe gemäß Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die zusätzlichen Eingaben sind optional. Die Kreuze für Arbeitslosengeld II (SGB II) bis § 6 BKGG werden automatisch gemäß dem Eintrag unter Lernmittelausleihe -> Art vorgenommen.