MasernschutzNachweisSuS

Bescheinigung gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzgl. Nachweis Masernschutz (gemäß Vorlage Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

Jeweils ist auch ein Blankoausdruck möglich, der Nachweis kann auch für Mitarbeiter ausgedruckt werden.

Der Bericht wird ab Version 3.4.1.214 auch mit Daten gefüllt (soweit vorhanden).