Rechtliches

Lizenzbedingungen

Das Land Niedersachsen stellt das Programm DaNiS (Datenbank für niedersächsische Schulen) mit seinen Zusatzmodulen als Schullizenz für die jeweilige Schule zur Verfügung. Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.

Das Programm ist ausschließlich zum schulinternen Gebrauch bestimmt und darf nicht an schulfremde Dritte weitergegeben werden.

Das Softwareprodukt ist im Sinne des Urheberrechts durch die entsprechenden Gesetze und Vereinbarungen geschützt.

Das Softwareprodukt wurde vom Lizenzgeber mit größter Sorgfalt erarbeitet und unter Einschaltung wirksamer Kontrollmaßnahmen geprüft. Der Lizenzgeber schließt jedoch ausdrücklich eine Gewährleistung für das Softwareprodukt aus. Das Softwareprodukt wird dem Lizenznehmer „so wie es ist“ zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Das gesamte Risiko, das aus der Leistung des Softwareproduktes entsteht, verbleibt beim Lizenznehmer.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderer von ihm ausgewählter Software bzw. Hardware zusammenarbeitet.

Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er weder irgendeine Haftung noch irgendeine juristische Verantwortung für Kosten und Folgekosten übernimmt, die sich aus dem Verwenden des Softwareproduktes (oder der Unmöglichkeit, das Softwareprodukt zu verwenden) ergeben.

Wenn die Datenbank mit Hilfe von anderen Programmen verändert wird bzw. andere Programme diese mit Daten füllen, ist das nicht mehr von diesen Lizenzbedingungen gedeckt. Solche Veränderungen sind zudem nicht vom Formular für das Verfahrensverzeichnis abgedeckt, das über das Hauptprogramm als Bericht zur Verfügung gestellt wird.

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Rechtliche Hinweise

Diese Hilfe ist urheberrechtlich geschützt. Weiterveröffentlichung oder Veränderungen bedürfen der Zustimmung. Ausdruck und Weitergabe sowie Kopieren für den Bedarf Niedersächsischer Schulen wird ausdrücklich erlaubt.

Windows®
für jedes Erwähnen dieses Namens gilt: Windows ist eine eingetragene Marke  der Firma  Microsoft Corporation

WinSchool®
für jedes Erwähnen dieses Namens gilt: WinSchool  ist ein Produkt der Firma RDT Ramcke DatenTechnik

Word®, Excel ® & Microsoft Office®  
für jedes Erwähnen dieser Namen gilt: diese Programme sind  eingetragene Produkte der Firma Microsoft Corporation

MySQL-Tools®, MySQL-Query Browser® & MySQL-Administrator®
für jedes Erwähnen dieser Namen gilt: diese Programme sind eingetragene Produkte der Firma Oracle

SibankPLUS®
für jedes Erwähnen dieses Namens gilt: SibankPLUS ist ein Produkt der Firma HANEKE Software.

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Datensicherheit in DaNiS

DaNiS richtet sich in Fragen der Datensicherheit nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Es wird vorausgesetzt, dass Schulen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Datenschutz umzusetzen. Das wären unter anderem:

  • Der Raum mit einem Rechner, der Daten des personellen Bereiches enthält, muss verschließbar sein.
  • Der Rechner muss mit einem Passwortschutz ausgerüstet sein.
  • Das Programm DaNiS muss mit User- und Passwortkennung versehen werden. Bitte beachten, dass die Anfangspasswörter gewechselt werden.(admin, benutzer, leser)
  • Das MySQL-Passwort und das DaNiSroot<schulnummer>-Passwort  müssen sicher aufbewahrt werden, wie auch die User-Passwörter.
  • Die separate, sich auf einem mobilen Datenträger befindlichen Datensicherungen müssen sicher und verschlossen aufbewahrt werden.

Bei der Datensicherung und beim Datenexport bietet DaNiS die Möglichkeit, eine Datei im sql-Format oder im zip-Format anzulegen.
Das sql-Format ist nicht verschlüsselt und kann mit einem Reader gelesen werden. Daher ist diese Art der Datensicherung mit besonderer Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu behandeln.

Beispiel einer „lesbaren“ sql-Datei

Personenbezogene Daten sollten daher möglichst in einer zip-Datei gesichert werden. Diese Wahlmöglichkeit bietet sich im Fenster „Dateityp“ an.

Sollten Daten „außer Haus“ gegeben werden, so ist es erforderlich, die zip-Datei mit einem Passwort zu sichern, um so einen unberechtigten Zugriff zu verhindern. Bei der Versendung per Mailanhang wird dringend empfohlen, die Mails mit dem Anhang und mit dem zugehörigen Passwort zu trennen oder das Passwort fernmündlich zu übergeben. Zip-Sicherungen, die innerhalb der Schule auf dem Rechner verbleiben, können ohne Passwortsicherung gespeichert werden, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind.

Weiterhin ist zu beachten: – Das Verwaltungs- und das Schülernetz sind strikt zu trennen.
Weitere Informationen finden Sie unter datenschutz.nibis.de

Es ist bei allen Angaben, die die Verwaltungssoftware abfragt zu prüfen, ob die Speicherung dieser Daten überhaupt erforderlich ist.

Schülerbilder in DaNiS:

Bedenken Sie bei der Nutzung des Fotoimports die Erfordernisse des Datenschutzes: Aus rechtlicher Sicht ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wozu auch das Speichern von Lichtbildern gehört, ohne Einwilligung der Schülerinnen und Schüler nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§ 2) oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist (§ 31 Niedersächsisches Schulgesetz).

Erforderlich heißt, die jeweilige Aufgabe kann ohne das Foto nicht oder nicht vollständig erfüllt werden. Werden die Fotos zum Ausstellen von Busbeförderungskarten benötigt, sind sie nach Erfüllung der Aufgabe, d. h. nach dem Ausgeben der Karte, zu löschen, da sie dann nicht mehr erforderlich sind.

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